Steuert man - wie Hängegleiter - durch Gewichtsverlagerung. Sie zählen daher zu den schwerkraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen.
Für Doppelsitzer ist das maximale Abfluggewicht auf 450kg vom Gesetzgeber beschränkt. Durch das relativ niedrige Leergewicht erlaubt dies Nutzlasten bis 260 kg! Für alle gilt ein maximal zulässiger Lärmwert von 60 dB/A bei Volllast in 300 m Höhe.
Trikes gibt es mit und ohne Teilverkleidungen. Ihr Einsatzbereich ist das freie, offene Fliegen und das Luftwandern. Der Spaßfaktor ist sehr hoch und auch der finanzielle Aufwand hält sich in Grenzen.
Bei uns erfolgt die Schulung auf Trikes der Firma Powertrike.
Fußgänger (keine fliegerische Vorbildung)
Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre.
Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.
THEORIE (vgl. § 42(3) LuftPersV:
Modul I ("Allgemeine Fächer")
Theorie-Prüfung durch einen Prüfungsrat
Pyrotechnik wird durch die Flugschule geprüft
PRAXIS (vgl. § 42 (5) LuftPersV):
Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen.
Praxis-Prüfung durch einen Prüfungsrat
Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
THEORIE:
Einweisung in die "Speziellen Fächer" (Technik, Verh. In besonderen Fällen)
Die pyrotechnische Einweisung kann bei Nachweis entfallen
keine Theorie-Prüfung
PRAXIS:
max. 10 Flugstunden auf motorgetriebenen Luftfahrzeugen oder Segelflugzeugen werden auf die Praxisausbildung angerechnet.
D.h. mindestens 15 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden.
Praxisprüfung durch Ausbildungsleiter
Die Passagierberechtigung wird bei Bewerbern mit gültiger PPL ohne weitere Nachweise in die Lizenz eingetragen.
Bei bestehender Passagierberechtigung für Dreiachs wird die Passagierberechtigung ohne weitere Nachweise eingetragen.
Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
THEORIE:
Ausbildung in den speziellen Fächern (Technik, Verh. in bes. Fällen).
Pyrotechnische Einweisung durch die Flugschule
Theorie-Prüfung (schriftlich) durch Ausbildungsleiter
PRAXIS:
max. 5 Flugstunden auf Tragschrauber werden auf die Praxisausbildung angerechnet
d.h. mindestens 20 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden.
Praxisprüfung duch Ausbildungsleiter
Bei bestehender Passagierberechtigung für Tragschrauber wird die Passagierberechtigung ohne weitere Nachweise eingetragen
Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
THEORIE:
Ausbildung sowie Theorie-Prüfung in den Fächern Meteorologie und (bei Nachweis) Flugfunk kann entfallen.
Pyrotechnische Einweisung durch die Flugschule
Theorie-Prüfung durch Prüfungsrat
PRAXIS:
max. 10 Flugstunden auf HG oder GS werden auf die Praxisausbildung angerechnet, d.h. mindestens 15 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden.
Praxis-Prüfung durch Prüfungsrat
Für Lizenzerteilung sind einzureichen: