Motorschirm und Motorschirm Trike

MOTORSCHIRMFLIEGEN

(englisch: Powered Paragliding - PPG) ist eine relativ junge Sportart, die auf dem Prinzip des Gleitschirmfliegens basiert. Die normale Gleitschirmausrüstung wird um einen Rucksackmotor ergänzt, der eine größtmögliche Unabhängigkeit ermöglicht - starten kann man problemlos aus der Ebene und auch bei null Wind!
Das Fliegen mit dem Motorschirm ist das einfachste motorisierte Fliegen überhaupt. Wenn das Wetter mitspielt, ist der Spaßfaktor nahezu unlimitiert!
Die komplette Ausrüstung lässt sich in jedem PKW verstauen, und bei gutem Wetter hält einen nichts davon ab, sich nach minimaler Aufbauzeit die Welt von oben anzuschauen.
In Deutschland auf jedem zugelassenen Ultraleicht bzw. Motorschirm-Fluggelände, in vielen anderen Ländern sogar überall möglich!

AUSBILDUNG MOTORSCHIRM UND MOTORSCHIRMTRIKE

BIS 120 kg LEERMASSE

Seit einiger Zeit sind neben den "klassischen" Fußstart-Motorschirmen auch zahlreiche Motorschirm-Trikes auf dem Markt.
Die Voraussetzungen in der Ausbildung, der Gültigkeit etc. sind weitestgehend dieselben, solange das Gerät unter einer Leermasse von 120 kg bleibt.
Aus diesem Grund haben wir die Motorschirme und die "leichten" Motorschirm-Trikes in der Ausbildung unter einer Kategorie zusammengefasst, der Lizenzeintrag lautet hierbei pauschal "Motorschirm", unabhängig davon, auf welcher Startart die Ausbildung stattgefunden hat.
Wann auch immer unten im Text das Wort "Motorschirm" erscheint, sind also auch alle Motorschirm-Trikes bis 120 kg Leermasse gemeint!

Eine Lizenz für "Motorschirm-Trike" benötigt und erhält man erst dann, wenn mann mit Geräten über einer Leermasse
von 120 kg fliegen möchte. Hier gelten dann aber auch andere Richtlinien in der Ausbildung, der Gültigkeit, Verlängerung etc.

Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre.
Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.

Theorie Ausbildung

Der Theorieunterricht umfasst folgende Themen

  • Luftrecht
  • Meteorologie
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Motorschirm Technik
  • Navigation
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Flugfunk

Praxis Ausbildung

Der Flugpraktische Teil der Ausbildung beinhaltet:

  • Lauf- und Aufziehübungen
  • Groundhandling mit dem Motor
  • 30 Starts mit dem Rucksackmotor (Fußstart) und / oder Trike
  • 3 Überlandflüge

Erwerb der Lizenz Motorschirm

Ausbildungsrichtlinien als PDF » hier klicken [270 KB]
Übersicht zu den Vorausetzungen für den Erwerb einer Lizenz für Motorschirme » hier klicken [11 KB]

Gültigkeit und Verlängerung der Lizenz:
Die Lizenz wird nach § 45 (1) LuftPersV mit unbefristeter Gültigkeitsdauer erteilt.

Der Pilot muss jedoch vor Antritt eines Fluges auf Verlangen einer berechtigten Person nachweisen, dass innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 30 Starts und Landungen mit einem Motorschirm durchgeführt hat. Dazu muss er ein Flugbuch mitführen, aus dem die erforderlichen Angaben ersichtlich sind.
Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, muss er vor Antritt des nächsten Fluges die fehlenden Voraussetzungen unter Aufsicht eines Fluglehrers mit Lehrberechtignug für Motorschirm erbringen.
Alternativ kann eine Praxisprüfung vor einem vom Beauftragten anerkannten Prüfer abgelegt werden.

AUSBILDUNG MOTORSCHIRMTRIKE

ÜBER 120 kg LEERMASSE

Eine Lizenz für "Motorschirm-Trike" benötigt und erhält man erst dann, wenn mann mit Geräten über einer Leermasse von 120 kg fliegen möchte. Um diese Geräte handelt es sich in der folgenden Übersicht. Hier gelten im Vergleich zu den "leichten" Motorschirmen andere Richtlinien in der Ausbildung, der Gültigkeit, Verlängerung etc.

Erwerb der Lizenz:

  • Voraussetzungen für den Lizenzerwerb als PDF-Datei » hier klicken [84 KB]
  • Ausbildungsrichtlinien als PDF-Datei » hier klicken [270 KB]

Gültigkeit und Verlängerung der Lizenz:
Die Lizenz wird mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten erteilt.
Sie ist nur in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 gültig (vgl. § 24d LuftVZO).
Fliegen darf nur, wer mindestens 12 Flugstunden auf Motorschirm-Trike innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat.
In diesen 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen enthalten sein.

Diese Voraussetzungen sind auch die Kriterien, die zur Lizenzverlängerung nachgewiesen werden müssen.